Unsere Einrichtung ist für Besucher geöffnet!
Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Laut Verordnung der Landesregierung RLP sind FFP2-Masken oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen
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Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
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