Corona Hinweise - Besucherregeln

 

Unsere Einrichtung ist für Besucher geöffnet!

Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Laut Verordnung der Landesregierung RLP sind FFP2-Masken oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen


 

 
 
 
 
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