
Das Angebot der Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung.
Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden:
- zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson
- bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Pflegeperson
- im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation, zur Organisation des häuslichen Wohnfeldes, z.B. Umbaumaßnahmen, Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Klärung der häuslichen Versorgung wie Essen auf Rädern, ambulanter Pflegedienst etc.
- zur Überbrückung, bis ein gewünschter vollstationärer Heimplatz in Wohnortnähe frei ist
- zur Abklärung, ob eine vollstationäre Versorgung dauerhaft notwendig wird oder andere Möglichkeiten vorhanden sind
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1550,-- € für insgesamt vier Wochen pro Kalenderjahr.
Darüber hinaus hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege für weitere 4 Wochen im Jahr. Die Pflegeversicherung gewährt bis zu 1550,-- € für die pflegebedingten Aufwendungen.
Der Kurzzeitpflegesatz beträgt pro Tag in der
Pflegestufe 1 ==> 87,39 €
Pflegestufe 2 ==> 87,64 €
Pflegestufe 3 ==> 88,08 €
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr:
Telefon: 02655/93920
E-Mail: info@seniorenzentrum-weibern.de
oder zu einem persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung
Frau Hühmann/Frau Dietrich - Tel.: 02655/9392-1015
Seniorenzentrum
Elisabeth-Haus
Inh. Petra Hühmann
