Das Angebot der Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung.

 

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden:

 

  • zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson

 

  • bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Pflegeperson

 

  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation, zur Organisation des häuslichen Wohnfeldes, z.B. Umbaumaßnahmen, Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Klärung der häuslichen Versorgung wie Essen auf Rädern, ambulanter Pflegedienst etc.

 

  • zur Überbrückung, bis ein gewünschter vollstationärer Heimplatz in Wohnortnähe frei ist

 

  • zur Abklärung, ob eine vollstationäre Versorgung dauerhaft notwendig wird oder andere Möglichkeiten vorhanden sind

 

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1550,-- € für insgesamt vier Wochen pro Kalenderjahr.

 

Darüber hinaus hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege für weitere 4 Wochen im Jahr. Die Pflegeversicherung gewährt bis zu 1550,-- € für die pflegebedingten Aufwendungen.

 

Der Kurzzeitpflegesatz beträgt pro Tag in der

 

Pflegestufe 1 ==> 87,39 €

Pflegestufe 2 ==> 87,64 €

Pflegestufe 3 ==> 88,08 €

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr:

Telefon: 02655/93920

E-Mail:   info@seniorenzentrum-weibern.de

 

oder zu einem persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung

Frau Hühmann/Frau Dietrich - Tel.: 02655/9392-1015

Infoblatt Kurzzeitpflege
Angebot Kurzzeitpflege.pdf
PDF-Dokument [42.6 KB]